Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?

Wichtige Erkenntnisse:
Ein Kapitaleinzahlungskonto ist ein temporäres Konto, das das einbezahlte Kapital hält, während eine Schweizer Gesellschaft gegründet wird.
Das Mindestkapital beträgt CHF 20'000 für eine GmbH, vollständig bei der Gründung einbezahlt, und CHF 100'000 für eine AG, wovon mindestens CHF 50'000 bei der Gründung einbezahlt werden.
Das Institut, das die Einlage hält, stellt eine Kapitaleinzahlungsbestätigung aus, die Notariat und Handelsregister vor Abschluss der Eintragung benötigen.
Das Konto wird für Neugründungen von GmbH und AG sowie für Kapitalerhöhungen bestehender Gesellschaften verwendet.
Kapital einfach erklärt
Das Gesellschaftskapital ist der Betrag, den die Gesellschafter im Austausch für Anteile in die Gesellschaft einbringen. Bei der Schweizer Firmengründung zählt das einbezahlte Kapital, also der Teil, der bei der Gründung auf die Gesellschaft übertragen wird.Warum die Schweizer Firmengründung ein Kapitaleinzahlungskonto erfordert
Die Eintragung im Schweizer Handelsregister setzt den Nachweis voraus, dass das erforderliche Kapital einbezahlt wurde. Dieser Nachweis erfolgt in Form einer Kapitaleinzahlungsbestätigung des Instituts, das die Mittel hält.Mindestkapital für GmbH und AG
Der Mindestbetrag unterscheidet sich je nach Rechtsform.GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Das Mindestkapital beträgt CHF 20'000. Der gesamte Betrag wird bei der Gründung einbezahlt.AG, Aktiengesellschaft
Das Mindestkapital beträgt CHF 100'000. Mindestens CHF 50'000 werden bei der Gründung einbezahlt.So funktioniert ein Kapitaleinzahlungskonto
Der Ablauf erfolgt in drei Schritten.1. Kontoeröffnung
Das Konto wird zu Beginn des Gründungsprozesses eröffnet, parallel zur Vorbereitung der Gründungsunterlagen.2. Kapitaleinzahlung
Die Gesellschafter zahlen das Kapital ein. Der erforderliche Betrag richtet sich nach der Rechtsform und nach dem in den Statuten festgelegten Kapital.3. Kapitaleinzahlungsbestätigung
Sobald das Kapital eingegangen ist, stellt das Institut, das die Einlage hält, eine Kapitaleinzahlungsbestätigung aus. Dieses Dokument geht an das Notariat und ist Teil der Unterlagen, die beim Handelsregister eingereicht werden.Was die Kapitaleinzahlungsbestätigung enthält
Die Bestätigung weist nach, dass das angegebene Kapital eingegangen ist und für die zu gründende Gesellschaft gehalten wird. Sie wird digital oder in Papierform ausgestellt, je nachdem, was das Notariat und das kantonale Handelsregisteramt verlangen.Wann ein Kapitaleinzahlungskonto zum Einsatz kommt
Zwei Situationen erfordern eines:- Die Gründung einer neuen GmbH oder AG, bei der das anfängliche Kapital vor der Eintragung einbezahlt wird.
- Eine Erhöhung des Kapitals einer bestehenden Gesellschaft, bei der das zusätzliche Kapital vor der Eintragung der Erhöhung einbezahlt und nachgewiesen wird.