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Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?

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Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto?

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7. August 2026 • Zug, Schweiz

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Wichtige Erkenntnisse:

  • Ein Kapitaleinzahlungskonto ist ein temporäres Konto, das das einbezahlte Kapital hält, während eine Schweizer Gesellschaft gegründet wird.

  • Das Mindestkapital beträgt CHF 20'000 für eine GmbH, vollständig bei der Gründung einbezahlt, und CHF 100'000 für eine AG, wovon mindestens CHF 50'000 bei der Gründung einbezahlt werden.

  • Das Institut, das die Einlage hält, stellt eine Kapitaleinzahlungsbestätigung aus, die Notariat und Handelsregister vor Abschluss der Eintragung benötigen.

  • Das Konto wird für Neugründungen von GmbH und AG sowie für Kapitalerhöhungen bestehender Gesellschaften verwendet.

Ein Kapitaleinzahlungskonto ist ein temporäres Konto, auf das das für die Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz erforderliche Kapital einbezahlt und damit nachgewiesen wird. Das Institut, das die Einlage hält, stellt eine Kapitaleinzahlungsbestätigung aus, die im Rahmen des Gründungsverfahrens beim Notariat und beim Handelsregister eingereicht wird.

Das Konto wird zu Beginn der Gründung eröffnet und hält das Kapital, bis die Gesellschaft im Register eingetragen ist. Es erfüllt einen klar definierten Zweck für einen klar definierten Zeitraum.

Kapital einfach erklärt

Das Gesellschaftskapital ist der Betrag, den die Gesellschafter im Austausch für Anteile in die Gesellschaft einbringen. Bei der Schweizer Firmengründung zählt das einbezahlte Kapital, also der Teil, der bei der Gründung auf die Gesellschaft übertragen wird.

Das Schweizer Recht legt für jede Rechtsform einen Mindestbetrag fest. Solange dieses Kapital nicht einbezahlt und nachgewiesen ist, kann die Eintragung nicht abgeschlossen werden.

Warum die Schweizer Firmengründung ein Kapitaleinzahlungskonto erfordert

Die Eintragung im Schweizer Handelsregister setzt den Nachweis voraus, dass das erforderliche Kapital einbezahlt wurde. Dieser Nachweis erfolgt in Form einer Kapitaleinzahlungsbestätigung des Instituts, das die Mittel hält.

Zum Zeitpunkt der Einzahlung ist die Gesellschaft noch nicht im Register eingetragen. Das Kapitaleinzahlungskonto hält die Mittel in dieser Zwischenphase und stellt die Bestätigung aus, die das Register verlangt.

Mindestkapital für GmbH und AG

Der Mindestbetrag unterscheidet sich je nach Rechtsform.

GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Das Mindestkapital beträgt CHF 20'000. Der gesamte Betrag wird bei der Gründung einbezahlt.

AG, Aktiengesellschaft

Das Mindestkapital beträgt CHF 100'000. Mindestens CHF 50'000 werden bei der Gründung einbezahlt.

So funktioniert ein Kapitaleinzahlungskonto

Der Ablauf erfolgt in drei Schritten.

1. Kontoeröffnung

Das Konto wird zu Beginn des Gründungsprozesses eröffnet, parallel zur Vorbereitung der Gründungsunterlagen.

2. Kapitaleinzahlung

Die Gesellschafter zahlen das Kapital ein. Der erforderliche Betrag richtet sich nach der Rechtsform und nach dem in den Statuten festgelegten Kapital.

3. Kapitaleinzahlungsbestätigung

Sobald das Kapital eingegangen ist, stellt das Institut, das die Einlage hält, eine Kapitaleinzahlungsbestätigung aus. Dieses Dokument geht an das Notariat und ist Teil der Unterlagen, die beim Handelsregister eingereicht werden.

Was die Kapitaleinzahlungsbestätigung enthält

Die Bestätigung weist nach, dass das angegebene Kapital eingegangen ist und für die zu gründende Gesellschaft gehalten wird. Sie wird digital oder in Papierform ausgestellt, je nachdem, was das Notariat und das kantonale Handelsregisteramt verlangen.

Ohne sie kann die Eintragung nicht erfolgen, womit die Bestätigung auf dem kritischen Pfad des Gründungsfahrplans liegt.

Wann ein Kapitaleinzahlungskonto zum Einsatz kommt

Zwei Situationen erfordern eines:
  • Die Gründung einer neuen GmbH oder AG, bei der das anfängliche Kapital vor der Eintragung einbezahlt wird.
  • Eine Erhöhung des Kapitals einer bestehenden Gesellschaft, bei der das zusätzliche Kapital vor der Eintragung der Erhöhung einbezahlt und nachgewiesen wird.

In beiden Fällen ist das Konto temporär und an den einzutragenden Vorgang gebunden.

Kapitaleinzahlungskonten bei Bivial

Bivial bietet Kapitaleinzahlungskonten für Gesellschaften an, die in der Schweiz gegründet werden.

Die Kontoeröffnung erfolgt online zu Beginn des Gründungsprozesses. Das Kapital wird eingezahlt, wobei der Kontostatus während der gesamten Einzahlungsphase sichtbar ist. Die Kapitaleinzahlungsbestätigung wird digital oder in Papierform zur Einreichung beim Notariat und beim Handelsregister ausgestellt. Kontoeröffnung, Verfolgung der Einzahlung und Bestätigung laufen in einem Dashboard zusammen.

Gesellschafter mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz werden unterstützt, vorbehaltlich Onboarding und Verifizierung.

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